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Berufsziel "Notar" - Ausschreibungen

Die nächste Ausschreibung für die Übernahme in den Anwärterdienst für das Notaramt wird voraussichtlich im Justizministerialblatt Nordrhein-Westfalen vom 15. März 2012 veröffentlicht.  

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Allgemeines zum Notarberuf

Notare sind besonders qualifizierte und erfahrene Juristen, deren Urkunden für Rechtssicherheit, Rechtsfrieden und den Schutz des Unerfahrenen sorgen. Der Notar wird als Amtsperson in Nordrhein-Westfalen vom jeweiligen Präsidenten des Oberlandesgerichts ernannt. Bei der Auswahl der Bewerber werden dabei strenge Maßstäbe angelegt. Jeder Notar hat eine mehrjährige Ausbildung durchlaufen, die nicht nur seine fachliche Qualifikation, sondern auch seine soziale Kompetenz in schwierigen Verhandlungssituationen sicherstellen soll.

Der Zugang zum Notaramt wird für den Bereich der Rheinischen Notarkammer durch die Bundesnotarordnung und die Allgemeine Verfügung des Justizministers des Landes Nordrhein-Westfalen über die Angelegenheiten der Notarinnen und Notare vom 8. März 2002 (AVNot, JMBl. 2002, S. 69ff.) geregelt. Danach darf zum Notar nur ein deutscher Staatsangehöriger bestellt werden, der die Befähigung zum Richteramt nach dem deutschen Richtergesetz erlangt, d.h. die erste und zweite juristische Staatsprüfung mit Erfolg abgelegt hat (§ 5 BNotO). Zudem muss der Bewerber nach seiner Persönlichkeit und seinen Leistungen für das Amt des Notars geeignet sein (§ 6 Abs. 1 S. 1 BNotO). Für die erstmalige Bestellung zum Notar gilt eine Altersgrenze von 60 Jahren (§ 6 Abs. 1 S. 2 BNotO).

Während seines Berufslebens ist der Notar verpflichtet, seine fachliche und soziale Qualifikation durch die regelmäßige Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen zu erhalten und zu vertiefen.

Doch im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit des Notars steht immer der Mensch. Denn ebenso wichtig wie äußerste Genauigkeit und fundiertes Wissen ist das Verständnis für die Anliegen, Sorgen und Nöte der Ratsuchenden. Schließlich ist so manches Notariatsgeschäft für den Klienten ein Buch mit sieben Siegeln.

 

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Broschüre Berufsbild Notar/in.

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Berufsziel „Hauptberufliche Notarin“ bzw. „Hauptberuflicher Notar“

Als hauptberuflicher Notar im Bereich der Rheinischen Notarkammer wird in der Regel nur bestellt, wer einen dreijährigen Anwärterdienst als Notarassessor geleistet hat und sich im Anwärterdienst des Landes Nordrhein-Westfalen befindet (§ 7 Abs. 1 BNotO).

Anwärterdienst:
Nach ihrer Ernennung zur Notarassessorin bzw. zum Notarassessor werden die Bewerberinnen und Bewerber durch Ableistung eines dreijährigen Anwärterdienstes auf das Amt des Notars vorbereitet (§ 7 BNotO). Während des Anwärterdienstes gewinnen die Notarassessorinnen und Notarassessoren praktische Erfahrungen durch die Ausbildung bei verschiedenen Notarinnen und Notaren, durch die Übernahme von Notarvertretungen und durch die Teilnahme an zahlreichen Fortbildungsveranstaltungen. Für die Dauer des Anwärterdienstes stehen sie in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Staat. Die Notarassessorin bzw. der Notarassessor hat dieselben allgemeinen Amtspflichten wie eine Notarin bzw. ein Notar und erhält Bezüge, die denen eines Richters auf Probe angeglichen sind. Nach in der Regel dreijährigem Anwärterdienst können sich die im Anwärterdienst Stehenden auf freiwerdende oder neugeschaffene Notarstellen, die vom Justizminister des Landes Nordrhein-Westfalen im Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen ausgeschrieben werden, bewerben.

Auswahlverfahren für den Anwärterdienst:
Die Auswahl von Bewerberinnen und Bewerbern für den Anwärterdienst erfolgt im Bereich der Rheinischen Notarkammer durch die Präsidentin bzw. den Präsidenten der Oberlandesgerichte Köln und Düsseldorf unter Beteiligung der Rheinischen Notarkammer (§§ 4 ff. AVNot). Es werden nur so viele Bewerberinnen und Bewerber in den Anwärterdienst übernommen, wie später voraussichtlich als Notarinnen und Notare bestellt werden können. Nur solche Bewerberinnen und Bewerber werden eingestellt, die die Gewähr dafür bieten, dass sie sich nach Persönlichkeit, Fähigkeiten, Kenntnissen und Leistungen für das Notaramt eignen. Für den Nachweis der fachlichen Qualifikation sind Prädikatsexamina erforderlich. Je nach Bedarf ein bis zwei Mal im Jahr schreibt der Justizminister des Landes Nordrhein-Westfalen im Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Stellen für den Anwärterdienst aus. Auf dieser Homepage können Sie unmittelbar feststellen, ob aktuell eine Ausschreibung vorliegt. Bewerbungen sind innerhalb eines Monats nach der Ausschreibung bei der Präsidentin bzw. beim Präsidenten des Oberlandesgerichts Köln oder Düsseldorf einzureichen. Diese führen die Bewerbungsverfahren in wechselnder Zuständigkeit für beide Oberlandesgerichtsbezirke durch. Bewerben sollen sich nur Kandidatinnen und Kandidaten, die das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Bewerbungen von Kandidatinnen und Kandidaten, die die Altersgrenze überschreiten, werden nur berücksichtigt, wenn triftige Gründe für die Verzögerung glaubhaft gemacht werden. Die Durchführung einer amtsärztlichen Untersuchung ist erforderlich.

Geeignete Bewerberinnen und Bewerber werden zu einem gemeinsamen Gespräch mit Vertretern der Oberlandesgerichte und der Rheinischen Notarkammer eingeladen. Dieses Gespräch dient dazu, die Bewerberinnen und Bewerber kennenzulernen und die persönliche Eignung einzuschätzen. Auf der Grundlage der von den Bewerberinnen und Bewerbern nachgewiesenen Qualifikationen und der Bewerbungsgespräche entscheidet dann die jeweils zuständige Präsidentin bzw. der jeweils zuständige Präsident des Oberlandesgerichts unter Beteiligung der Rheinischen Notarkammer über die Ernennung der jeweiligen Bewerberin bzw. des jeweiligen Bewerbers zur Notarassessorin bzw. zum Notarassessor. Dabei ist in der Regel mit einer Dauer des Bewerbungsverfahrens von vier bis fünf Monaten zu rechnen.

 

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Berufsziel: "Anwaltsnotarin“ bzw. „Anwaltsnotar"

Im Bereich der Rheinischen Notarkammer sind im Landgerichtsbezirk Duisburg und im Amtsgerichtsbezirk Emmerich Anwaltsnotarinnen und Anwaltsnotare tätig. Die Einrichtung neuer Notarstellen bestimmt sich gemäß § 4 BNotO in Verbindung mit § 15 AVNot (JMBl.NW 2002, S. 69ff.) danach, ob in dem betroffenen Amtsgerichtsbezirk Bedarf besteht. Die neu errichteten Notarstellen werden im Justizministerialblatt des Landes Nordrhein-Westfalen ausgeschrieben und durch die Präsidentin bzw. den Präsidenten des Oberlandesgerichts Düsseldorf besetzt. Die Ausschreibungen erfolgen unregelmäßig je nach Bedarf. Auf dieser Homepage können Sie unmittelbar feststellen, ob aktuell eine Ausschreibung vorliegt.

Auswahlverfahren:
Die fachliche Eignung für das Notaramt (§ 6 BNotO) wird im Bereich des Anwaltsnotariats in der Regel durch Bescheinigungen über die erfolgreiche Teilnahme an dem vom Deutschen Anwaltsinstitut e.V. - Fachinstitut für Notare - veranstalteten Grundkurs oder einem anderen vergleichbaren Kurs nachgewiesen. Die jeweiligen Fortbildungskurse müssen erfolgreich abgeschlossen sein, eine Erfolgskontrolle durch Testate oder Klausuren muss bei den Kursen stattfinden. Zusätzlich ist die Erfüllung der Wartezeiten nach § 6 Abs. 2 BNotO erforderlich. Der Bewerber muss bei Eingang seiner Bewerbung mindestens fünf Jahre zur Rechtsanwaltschaft zugelassen sein und seit drei Jahren ununterbrochen an dem in Aussicht genommenen Amtssitz hauptberuflich als Rechtsanwalt tätig sein (§ 6 Abs. 2 BNotO). Durch die Wartezeiten wird sichergestellt, dass der Bewerber mit der Praxis der Rechtsbesorgung und den örtlichen Verhältnissen hinreichend vertraut ist. Die Auswahlentscheidung wird durch ein Punktesystem konkretisiert, das die Note der zweiten juristischen Staatsprüfung, die Dauer der anwaltlichen Tätigkeit und die erfolgreiche Teilnahme an freiwilligen Vertiefungskursen mit notarspezifischem Inhalt berücksichtigt. Die Vertiefungskurse müssen von einer Berufsorganisation veranstaltet werden und einer Erfolgskontrolle unterliegen (§ 17 AVNot). Darüber hinaus wird die Zahl der von der Bewerberin oder dem Bewerber als Notarvertreterin oder Notarvertreter beurkundeten Niederschriften berücksichtigt. Im Rahmen der Gesamtentscheidung können weitere Punkte zusätzlich vergeben werden, wenn der Bewerber besondere Fachkenntnisse nachweist.
Sämtliche für die Qualifikation erheblichen Umstände können nur berücksichtigt werden, wenn sie bei Ablauf der Bewerbungsfrist vorliegen und vom Bewerber nachgewiesen werden.

Weitere Informationen:
Weitere Informationen über die Bestellung zur Anwaltsnotarin bzw. zum Anwaltsnotar können Sie der von der Bundesnotarkammer herausgegebenen Broschüre "Der Zugang zum Anwaltsnotariat" entnehmen.

Aktuelles

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Veranstaltungen

Notarfachangestelltenprüfung:

19.04.2012 - FIV

23./24.04.2012 - Übrige Fächer

25.-28.06.2012 - Mündliche Prüfungen

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"Die Patientenverfügung - Selbstbestimmung aus medizinischer und rechtlicher Sicht"

Gemeinsames Kolloquium mit der Ärztekammer Nordrhein am 25. Januar 2012 im Haus der Ärzteschaft in Düsseldorf, 17 - 19 Uhr

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"Leistung und Gegenleistung im Übertragungsvertrag"

Gemeinsame Veranstaltung mit der Steuerberaterkammer Köln am 22. März 2012 im Congress-Centrum Ost, Kölnmesse, 16 - 20 Uhr

Pressemitteilungen

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