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Ihr Notar - Kosten

 

Ihr Notar – seine Auswahl ist keine Frage der Kosten

Die Einschaltung eines Notars ist in der Regel gar nicht so teuer, wie Sie vielleicht denken. Das liegt nicht zuletzt daran, dass der Notar neben der Gebühr für die Beurkundung keine weiteren Kosten für seine Beratungstätigkeit erhebt, und zwar egal, wie umfangreich diese ist.
Auch ansonsten müssen Sie, was die Notarkosten betrifft, nicht mit unangenehmen Überraschungen rechnen. Denn die Gebühren sind in einer Kostenordnung bundeseinheitlich gesetzlich festgelegt. Gebührenvereinbarungen sind danach weder nötig noch zulässig. Die Beachtung der Kostenordnung durch den Notar wird übrigens auch staatlich überprüft.
Die Wahl des richtigen Notars ist damit keine Kostenfrage!

Damit sich jedermann einen Notar leisten kann, richtet sich die Höhe der Gebühren nicht nach dem Arbeitsaufwand, sondern allein nach dem Wert des Geschäfts und dem sog. Gebührensatz, den die Kostenordnung für die konkrete Tätigkeit des Notars vorsieht. Hinzu kommen dann eventuell nur noch Gebühren für weitergehende Arbeiten des Notars, Ersatz für die Auslagen (Kopien, Briefporto etc.) und natürlich die gesetzliche Umsatzsteuer. Scheuen Sie sich bitte nicht, den Notar vorher zu fragen, was an Gebühren auf Sie zukommt!

Spätestens bei Vertragsschluss einigen die Beteiligten sich darüber, wer die Gebühren trägt. Sollte diese Partei aber nicht zahlen wollen oder können, muss der Notar die ausstehenden Gebühren von den anderen Beteiligten erheben.

Nachfolgend zu den Kosten einige konkrete Beispiele aus der Praxis:

• Ein Testament kostet ausgehend von einem Vermögen von 50.000,00 EUR bei einer Einzelperson etwa 150,00 EUR und ein gemeinsames Testament von Eheleuten etwa 300,00 EUR.

• Der Kauf einer nicht belasteten Eigentumswohnung für 200.000,00 EUR kostet etwa 1.100,00 EUR.

• Für die Gründung einer GmbH mit 25.000,00 EUR Stammkapital fallen (einschließlich der Anmeldung zum Handelsregister) etwa 470,00 EUR Notargebühren an.

 

 

 

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