NOTARSUCHE
Ort oder Name eines Notars
Notarfachangestellte - Ausbildung
Die Tätigkeit als Notarfachangestellte/r
Qualifizierte Mitarbeiter arbeiten mit dem Notar in einem Team – die Notarfachangestellten. Sie unterstützen die Notare bei vielfältigen Aufgaben in Immobilienrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Familienrecht und Erbrecht. Im Mittelpunkt steht dabei immer der Mensch, denn die Notare und ihre Fachangestellten sind tagtäglich mit wichtigen Rechtsgeschäften befasst, die für viele Klienten einen entscheidenden Schritt in ihrem Leben bedeuten - wie der Kauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung, die Gründung eines Unternehmens, der Abschluss eines Ehevertrages oder die Errichtung eines Testamentes.
Das richtige Gespür für den Umgang mit Menschen, Verständnis für deren Anliegen und Sorgen und die Bereitschaft, rechtliche Vorgänge zu erläutern, sind tägliche Herausforderungen für die Fachangestellten. Gleichzeitig ist die Vertraulichkeit der Angelegenheiten zu beachten.
Notarfachangestellte stehen in direktem Kontakt mit den Klienten. Sie führen Telefongespräche, entwerfen Briefe und bereiten – nach entsprechender Qualifikation – auch Verträge vor. Bei der Abwicklung der Verträge wenden sie sich an Behörden, Grundbuchämter, Handelsregister und Nachlassgerichte. Dabei bedienen sie sich moderner Technik; Computer und spezielle Software erleichtern die Arbeit.
Die Ausbildung
Für den Beruf der Notarfachangestellten bestehen keine besonderen schulischen Zugangsvoraussetzungen. Wichtiger als der Schulabschluss sind Ihre persönliche Motivation und die Bereitschaft, sorgfältig, genau und selbständig zu arbeiten. Im Mittelpunkt steht der tägliche Umgang mit Klienten - eine besondere Herausforderung. Zudem stellt die Gestaltung von Verträgen hohe Anforderungen an Ihren Umgang mit der deutschen Sprache.
Die Ausbildung wird in den Kanzleien der Notare als betriebliche Ausbildung mit begleitendem Besuch der Berufsschule durchgeführt. Sie dauert in der Regel drei Jahre, kann aber verkürzt werden, wenn zu erwarten ist, dass die Ausbildung auch in einer kürzeren Zeit erfolgreich absolviert werden kann.
Im ersten Jahr lernen die Auszubildenden vor allem die Grundsätze der Büropraxis, Büroorganisation und der Rechtsordnung kennen. Im zweiten und dritten Jahr steht zum einen die Mitarbeit bei der Vorbereitung von Beurkundungen aus verschiedenen Rechtsgebieten (z. B. bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht) im Vordergrund. Daneben arbeiten die Auszubildenden beim Führen der Bücher des Notars sowie bei der Abwicklung von Grundstücksangelegenheiten mit.
Nach 12 Monaten Ausbildung erfolgt eine Zwischenprüfung zur Ermittlung des Ausbildungsstandes. Die Abschlussprüfung zur Notarfachangestellten besteht aus praxisbezogenen Fällen und Aufgaben. Die Abschlussprüfung wird schriftlich und mündlich durchgeführt.
Ihr Ansprechpartner in allen Ausbildungsfragen ist Herr Notarassessor Christoph Harryers, welcher Sie gerne berät.
Formular für die Anmeldung zur Abschlussprüfung
Vielfältige Beschäftigungs- und Aufstiegsmöglichkeiten
Nach Abschluss der Ausbildung sind Notarfachangestellte als qualifizierte Sachbearbeiter verantwortlich tätig. Darüber hinaus steht den Notarfachangestellten ein umfangreiches Fortbildungsprogramm zur Verfügung, das eine Qualifikation bis hin zur/m Notarfachassistentin/en bzw. zur/m Notarfachreferentin/en ermöglicht. Nach einigen Jahren Berufserfahrung ist zudem ein Aufstieg zur/m Bürovorsteher/in möglich. Wer Verantwortung trägt, genießt Vertrauen und Ansehen. Dem angemessen ist auch das Gehalt.
Auch in Wirtschaft und Verwaltung, bei Banken und im Immobiliengewerbe sind Notarfachangestellte begehrt. Notarfachangestellte genießen wegen ihrer fachlichen und menschlichen Kompetenzen Anerkennung über die Grenzen des Berufsstands hinaus.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserem Flyer.
Aktuelles
Veranstaltungen
Notarfachangestelltenprüfung:
19.04.2012 - FIV
23./24.04.2012 - Übrige Fächer
25.-28.06.2012 - Mündliche Prüfungen
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"Die Patientenverfügung - Selbstbestimmung aus medizinischer und rechtlicher Sicht"
Gemeinsames Kolloquium mit der Ärztekammer Nordrhein am 25. Januar 2012 im Haus der Ärzteschaft in Düsseldorf, 17 - 19 Uhr
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"Leistung und Gegenleistung im Übertragungsvertrag"
Gemeinsame Veranstaltung mit der Steuerberaterkammer Köln am 22. März 2012 im Congress-Centrum Ost, Kölnmesse, 16 - 20 Uhr
Pressemitteilungen
(16.09.2011)
Falsches Spiel mit Gewinnmitteilungen
(11.08.2011)
Ein Haus unter der Sonne des Südens?
(19.07.2011)
Die Mini-GmbH – ein Erfolgsmodell
(22.06.2011)
Wer erbt bei Patchwork-Familien?
(10.05.2011)
Nicht nur Kate und William brauchen einen Ehevertrag
(29.04.2011)
Eigenheim und kein Trauschein?
