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Notarfachangestellte - Fortbildungen

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Fortbildung

Die Fortbildung der Notarfachangestellten ist für die Rheinische Notarkammer von großer Bedeutung. Für die Mitarbeiter der Notare bietet die Rheinische Notarkammer mehrmals jährlich Nachmittagsveranstaltungen zu bestimmten Rechtsthemen an. Ein zweistufiges Fortbildungskonzept sorgt für die berufliche Weiterqualifikation der Notarfachangestellten und ermöglicht so einen Aufstieg bis hin zum Bürovorsteher.

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1. Nachmittagsveranstaltungen

Die Rheinische Notarkammer bietet jedes Quartal eine Nachmittagsveranstaltung an, in denen aktuelle Fragen der notariellen Praxis vertieft behandelt werden. In der Regel referieren Notare bzw. Notarassessoren zwei Stunden zu einem Thema (z. B. Insolvenzrecht, Erbscheinsverfahren, Anmeldung zum Handelsregister oder Grundschulden in der notariellen Praxis).

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2. Zweistufiges Fortbildungskonzept

Die Rheinische Notarkammer hat zusammen mit der Notarkammer Koblenz und der Saarländischen Notarkammer ein zweistufiges Fortbildungskonzept erarbeitet, das sich in den letzten Jahren bestens bewährt hat. Es besteht aus zwei aufeinander aufbauenden Fortbildungslehrgängen zum Notarfachassistenten/Notarfachassistentin bzw. zum Notariatsfachreferenten/Notarfachreferentin. Die Notarfachangestellten können so immer verantwortungsvollere Tätigkeiten übernehmen und bis zum Bürovorsteher aufsteigen.

a) Notarfachassistent / Notarfachassistentin
Der Lehrgang der ersten Fortbildungsstufe vermittelt Notarfachangestellten vertiefte Kenntnisse in den wichtigsten Bereichen der praktischen Tätigkeit. Mit dem Bestehen der Prüfung werden Kenntnisse und Erfahrungen nachgewiesen, die zur selbständigen Vorbereitung und Abwicklung der wichtigsten notariellen Angelegenheiten befähigen. Mit Ablegung der Fortbildungsprüfung der ersten Stufe darf die Bezeichnung „Notarfachassistent / Notarfachassistentin“ geführt werden. Der Lehrgang findet jährlich innerhalb des ersten Halbjahres statt. Er besteht aus drei dreitägigen Veranstaltungen, die in den Räumlichkeiten der Rheinischen Notarkammer in Köln stattfinden, sowie einer zweitägigen Fortbildungsprüfung.

Weitere Informationen wie auch die Zulassungsvoraussetzungen finden Sie hier.

b) Notarfachreferent / Notarfachreferentin
Der darauf aufbauende Lehrgang der zweiten Fortbildungsstufe vermittelt die notwendigen Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrung zur selbständigen Vorbereitung und Abwicklung aller im Notariat anfallenden Tätigkeiten. Bei Bestehen der Prüfung erwerben die Fachangestellten den angesehenen Titel eines Notarfachreferent bzw. einer Notarfachreferentin, der sie als Experten für alle in der Praxis anfallenden verantwortungsvollen Tätigkeiten ausweist. Das Bestehen dieser Prüfung ist üblicherweise Voraussetzung für eine Tätigkeit als Bürovorsteherin bzw. Bürovorsteher.

Das Fortbildungsprogramm ist anspruchsvoll und umfangreich. Insgesamt dauert der Lehrgang ca. 16 Monate. Er gliedert sich in insgesamt sechs Wochenkurse zu je 40 Unterrichtsstunden. Die Fortbildung schließt nach dem Besuch des Lehrgangs mit einer viertägigen schriftlichen und einer mündlichen Prüfung ab.

Weitere Informationen wie auch die Zulassungsvoraussetzungen finden Sie hier.

 

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3. Noch Fragen ?

Ihr Ansprechpartner in allen Fortbildungsfragen ist Herr Notarassessor Christoph Harryers, welcher Sie gerne berät.


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(Zu a) Lehrgang „Notarfachassistent / Notarfachassistentin“:

Lehrgangsaufbau
Inhaltlich ist für den Lehrgang folgendes Konzept vorgesehen:

1. Wochenkurs:
Grundbuchrecht / Kaufvertragsrecht / Wohnungs- und Teileigentum (dreitägige Vortragsveranstaltung von ca. 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr mit einstündigem Lehrgangstest am Ende des dritten Tages).

2. Wochenkurs:
Übertragungsverträge, Familienrecht / Erbrecht, Vereinsrecht (dreitägige Vortragsveranstaltung mit Lehrgangstest am Ende des dritten Tages).

3. Wochenkurs:
Registeranmeldungen, Gesellschaftsrecht, Kostenrecht (dreitägige Vortragsveranstaltung mit Lehrgangstest am Ende des dritten Tages).

4. Wochenkurs:
Klausurentermin (zweitägige Veranstaltung mit vier Klausuren aus dem in den Vortragsveranstaltungen behandelten Lehrstoff).

Der genaue Inhalt der einzelnen Veranstaltungen wird in Zusammenarbeit mit den Referenten vorbereitet und kann hiervon geringfügig abweichen.

Zulassungsvoraussetzungen:
- Bestehen der Abschlussprüfung zum Notarfachangestellten oder zum Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten
- Zulassung grundsätzlich frühestens zwei Jahren nach Bestehen der Abschlussprüfung bzw. vier Jahre für fachkundige Mitarbeiter eines Anwaltsnotars
- Teilnahme an mindestens vier Nachmittagsveranstaltungen bzw. vergleichbaren Veranstaltungen (etwa des DAI oder des VDN)
- Anstellungsverhältnis bei Notar bzw. Anwaltsnotar im Bereich des Rheinischen Notariats

Auswahlkriterien für Zulassung:
- Note in der Abschlussprüfung
- Lebensalter
- Dienstalter
- Anzahl der bisherigen erfolglosen Bewerbungen
- Anzahl der besuchten Fortbildungsveranstaltungen

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(Zu b) Lehrgang „Notarfachreferent / Notarfachreferentin“:

Lehrgangsaufbau:
Inhaltlich ist für den Lehrgang folgendes Konzept vorgesehen:

1. Wochenkurs
BGB – Allgemeiner Teil
Schuldrecht
Grundbuchrecht und materielles Liegenschaftsrecht,
Kaufvertrag und Hinterlegung,
Beurkundungsverfahren
notarielles Berufsrecht und Haftungsrisiken

2. Wochenkurs
Recht in Abt. II des Grundbuchs
Übertragungsverträge
Recht der Vormerkung und Rangverhältnisse
Zwangsvollstreckungsrecht
Verfügungsbeschränkungen
Rechte in Abt. III des Grundbuchs

3. Wochenkurs
Wohnungseigentum
Bauträgervertrag
Erbbaurecht
Kostenrecht I

4. Wochenkurs
Dienstordnung und Büroorganisation
Eherecht
Familienrecht
Scheidungsrecht
Steuerrecht
Internationales Privatrecht

5. Wochenkurs
Gesetzliche Erbfolge und Pflichtteilsrecht
Gewillkürte Erbfolge
Erbauseinandersetzung
Erbscheinsverfahren, Testamentsvollstreckerzeugnis, erbschaftssteuerliche Grundzüge
Kostenrecht II

6. Wochenkurs
Kapitalgesellschaftsrecht
Personengesellschaftsrecht
Vereinrecht
Handelsrecht, Handelsregisteranmeldungen einschl. Verfahrensrecht,
Handels- und gesellschaftsrechtliche Probleme im Liegenschafts- und Erbrecht,

Der genaue Inhalt und die Abfolge der einzelnen Veranstaltungen wird in Zusammenarbeit mit den Referenten vorbereitet und kann hiervon geringfügig abweichen.

Voraussetzungen für Zulassung zum Lehrgang:
- Zulassung grundsätzlich frühestens zwei Jahre nach Bestehen der Fortbildungsprüfung der ersten Stufe bzw. vier Jahr für fachkundige Mitarbeiter eines Anwaltsnotars
- Anstellungsverhältnis bei Notar bzw. Anwaltsnotar im Bereich des Rheinischen Notariats

Auswahlkriterium für Zulassung zum Lehrgang:
- Note im Fortbildungslehrgang der ersten Stufe

Der nächste Fortbildungslehrgang zum/zur Notarfachrefernten/in wird voraussichtlich im November 2010 beginnen. Die Ausschreibung erfolgt ca. drei Monate vorher.

Aktuelles

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Veranstaltungen

Notarfachangestelltenprüfung:

19.04.2012 - FIV

23./24.04.2012 - Übrige Fächer

25.-28.06.2012 - Mündliche Prüfungen

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"Die Patientenverfügung - Selbstbestimmung aus medizinischer und rechtlicher Sicht"

Gemeinsames Kolloquium mit der Ärztekammer Nordrhein am 25. Januar 2012 im Haus der Ärzteschaft in Düsseldorf, 17 - 19 Uhr

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"Leistung und Gegenleistung im Übertragungsvertrag"

Gemeinsame Veranstaltung mit der Steuerberaterkammer Köln am 22. März 2012 im Congress-Centrum Ost, Kölnmesse, 16 - 20 Uhr

Pressemitteilungen

(16.09.2011)
Falsches Spiel mit Gewinnmitteilungen

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Ein Haus unter der Sonne des Südens?

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