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Die Rheinische Notarkammer - Funktionen

Die Rheinische Notarkammer ist als Selbstverwaltungskörperschaft die Vertretung der Notarinnen und Notare in den Oberlandesgerichtsbezirken Düsseldorf und Köln. Sie vertritt ihre Mitglieder, trägt für Ehre und Ansehen des Notarberufs Sorge und fördert die Pflege des Notariatsrechts. Zu den Aufgaben der Rheinischen Notarkammer gehören weiter die Abgabe von Stellungnahmen bei der Bestellung von Notarinnen und Notaren und Notarassessorinnen und Notarassessoren, die Beratung und Belehrung der Notarinnen und Notare in dienst- und standesrechtlichen Fragen und die Stellungnahme zu Gesetzesentwürfen im Bereich des Notariatsrechts.

Darüber hinaus ist die Rheinische Notarkammer für die Entgegennahme von Beschwerden gegen Notarinnen und Notare zuständig. In diesem Rahmen überprüft die Rheinische Notarkammer die Einhaltung der Dienstpflichten. Dagegen ist es der Rheinischen Notarkammer aufgrund ihrer gesetzlichen Aufgabenstellung nicht gestattet. allgemeine Rechtsgutachten abzugeben, zu tatsächlichen oder vermeintlichen Schadenersatzansprüchen gegen Notarinnen und Notare Stellung zu nehmen oder die Richtigkeit von Notarkostenrechnungen zu überprüfen. Für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen und Beschwerden gegen Kostenrechnungen sind ausschließlich die Gerichte zuständig. Auch eine Empfehlung einzelner Mitglieder durch die Rheinische Notarkammer ist nicht möglich.

Die laufenden Geschäfte der Rheinischen Notarkammer werden vom Vorstand, bestehend aus dem Präsidenten, zwei Vizepräsidenten und weiteren Mitgliedern geleitet.
Der Vorstand vollzieht die Beschlüsse der Kammerversammlung und erfüllt die durch Gesetz und Satzung übertragenen Aufgaben. Dabei wird er von der Geschäftsstelle der Rheinischen Notarkammer unterstützt, die mit einem Geschäftsführer und drei stellvertretenden Geschäftsführern besetzt ist. Die Rheinische Notarkammer hat derzeit (Stand 01.02.2011) 479 Mitglieder. Davon sind 314 Mitglieder als hauptberufliche Notarinnen und Notare und 165 Mitglieder als Anwaltsnotarinnen und Anwaltsnotare (im Bezirk des Landgerichts Duisburg und des Amtsgerichtsbezirk Emmerich) tätig.

Die Rheinische Notarkammer ist gemäß § 66 Abs. 1 BNotO eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie wird gemäß § 70 Abs. 1 BNotO gerichtlich und außergerichtlich durch ihren Präsidenten vertreten. Sie unterliegt gemäß § 66 Abs. 2 BNotO der Rechtsaufsicht durch die Landesjustizverwaltung (Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf; Tel: 0211/8792-0; Fax: 0211/8792-456; eMail: poststelle@jm.nrw.de).

 


RHEINISCHE NOTARKAMMER

Burgmauer 53
50667 Köln
Telefon: (02 21) 2 57 52 91
Telefax: (02 21) 2 57 53 10
Email: info@rhnotk.de

Aktuelles

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Veranstaltungen

Notarfachangestelltenprüfung:

19.04.2012 - FIV

23./24.04.2012 - Übrige Fächer

25.-28.06.2012 - Mündliche Prüfungen

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"Die Patientenverfügung - Selbstbestimmung aus medizinischer und rechtlicher Sicht"

Gemeinsames Kolloquium mit der Ärztekammer Nordrhein am 25. Januar 2012 im Haus der Ärzteschaft in Düsseldorf, 17 - 19 Uhr

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"Leistung und Gegenleistung im Übertragungsvertrag"

Gemeinsame Veranstaltung mit der Steuerberaterkammer Köln am 22. März 2012 im Congress-Centrum Ost, Kölnmesse, 16 - 20 Uhr

Pressemitteilungen

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