Rheinische Notarkammer
Funktionen

Funktionen

Die Rheinische Notarkammer ist als Selbstverwaltungskörperschaft die Vertretung der Notarinnen und Notare in den Oberlandesgerichtsbezirken Düsseldorf und Köln. Sie vertritt ihre Mitglieder, trägt für Ehre und Ansehen des Notarberufs Sorge und fördert die Pflege des Notariatsrechts.

Stellungnahmen

Zu den Aufgaben der Rheinischen Notarkammer gehören weiter die Abgabe von Stellungnahmen bei der Bestellung von Notarinnen und Notaren und Notarassessorinnen und Notarassessoren, sowie die Stellungnahme zu Gesetzesentwürfen im Bereich des Notariatsrechts.

Beratung

Ebenfalls gehört die Beratung und Belehrung der Notarinnen und Notare in dienst- und standesrechtlichen Fragen zu den Funktionen der Rheinischen Notarkammer.

Beschwerden

Darüber hinaus ist die Rheinische Notarkammer für die Entgegennahme von Beschwerden gegen Notarinnen und Notare zuständig. In diesem Rahmen überprüft die Rheinische Notarkammer die Einhaltung der Dienstpflichten.

Fehlende Zuständigkeit

Dagegen ist es der Rheinischen Notarkammer aufgrund ihrer gesetzlichen Aufgabenstellung nicht gestattet,

  • allgemeine Rechtsgutachten abzugeben,
  • zu tatsächlichen oder vermeintlichen Schadenersatzansprüchen gegen Notarinnen und Notare Stellung zu nehmen oder
  • die Richtigkeit von Notarkostenrechnungen zu überprüfen.

Für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen und Beschwerden gegen Kostenrechnungen sind ausschließlich die Gerichte zuständig. Auch eine Empfehlung einzelner Mitglieder durch die Rheinische Notarkammer ist nicht möglich.