Rheinische Notarkammer
Kosten

Kosten

Die Einschaltung eines Notars ist in der Regel gar nicht so teuer, wie Sie vielleicht denken. Das liegt nicht zuletzt daran, dass der Notar neben der Gebühr für die Beurkundung keine weiteren Kosten für seine Beratungstätigkeit erhebt, und zwar egal, wie umfangreich diese ist.

Keine überraschenden Kosten

Auch ansonsten müssen Sie, was die Notarkosten betrifft, nicht mit unangenehmen Überraschungen rechnen. Denn die Gebühren sind in einer Kostenordnung bundeseinheitlich gesetzlich festgelegt.

Staatliche Überprüfung

Gebührenvereinbarungen sind danach weder nötig noch zulässig. Die Beachtung des Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG) durch den Notar wird übrigens auch staatlich überprüft. Die Wahl des richtigen Notars ist damit keine Kostenfrage!

Geschäftswert

Damit sich jedermann einen Notar leisten kann, richtet sich die Höhe der Gebühren nicht nach dem Arbeitsaufwand, sondern allein nach dem Wert des Geschäfts und dem sog. Gebührensatz, den das GnotKG für die konkrete Tätigkeit des Notars vorsieht. Hinzu kommen dann eventuell nur noch Gebühren für weitergehende Arbeiten des Notars, Ersatz für die Auslagen (Kopien, Briefporto etc.) und natürlich die gesetzliche Umsatzsteuer. Scheuen Sie sich bitte nicht, den Notar vorher zu fragen, was an Gebühren auf Sie zukommt!

Wer übernimmt die Kosten?

Spätestens bei Vertragsschluss einigen die Beteiligten sich darüber, wer die Gebühren trägt. Sollte diese Partei aber nicht zahlen wollen oder können, muss der Notar die ausstehenden Gebühren von den anderen Beteiligten erheben.