Rheinische Notarkammer
Notarielle Leistungen

Der Notar - Ihr unparteiischer Berater

Wie finde ich „meinen“ Notar?

Bei der Wahl „Ihres“ Notars sind Sie völlig frei. Ort und Amtssitz des Notars spielen dabei keine Rolle. Sie dürfen zu dem Notar Ihres Vertrauens gehen, auch wenn dieser sein Büro an einem anderen Ort als Ihrem Wohnsitz hat. So kann etwa der Kaufvertrag über ein Grundstück auf Rügen ohne weiteres auch von einem Notar in Köln beurkundet werden. Da der Staat bei der Ernennung von Notaren eine bürgernahe Versorgung der Bevölkerung im Blick hat, gibt es Notare an vielen Orten, an denen es noch nicht einmal Ämter und Behörden gibt. Das Telefonbuch oder Branchenverzeichnis gibt Auskunft über die ortsansässigen Notare. Selbstverständlich hilft Ihnen auch die Rheinische Notarkammer gerne weiter. Und unter der Notarsuche finden Sie eine geographische Übersicht über die in der Rheinischen Notarkammer verbundenen Notare.

Erforderlich ist die Mitwirkung des Notars insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Immobilien: Kauf eines Grundstücks oder einer Eigentumswohnung, Bestellung von Grundpfandrechten etc.
  • Erbe und Schenkung: Testament und Erbvertrag, Erbschein, Erbauseinandersetzung, lebzeitige Übertragungen etc.
  • Ehe und Partnerschaft: Ehevertrag, Adoption, Scheidungs- und Partnervertrag etc.
  • Vorsorge: Notarielle Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
  • Unternehmen und Betrieb: Gründung oder Umgestaltung einer Kapitalgesellschaft, Handelsregisteranmeldungen etc.

Themen

Zu den folgenden Themen stellen wir weitere Informationen zur Verfügung:

Immobilien

Immobilien

Damit Sie als Käufer oder Verkäufer beim Immobilienkauf sachgemäß beraten werden und um Risiken zu vermeiden, ist die Mitwirkung eines Notars vorgesehen.

Erbe & Schenkung

Erbe & Schenkung

Als Erbrechtsspezialist versteht der Notar selber einiges von der Erbschaftsteuer und arbeitet im Übrigen eng mit Ihrem steuerlichen Berater zusammen.

Ehe & Partnerschaft

Ehe & Partnerschaft

Das Zusammenleben wirft zahlreiche Fragen auf, die Ihnen Ihr Notar oder Ihre Notarin gerne beantwortet.

Notarielle Vorsorgevollmacht

Notarielle Vorsorgevollmacht

Die beste Form der Vorsorge: Die notarielle Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.

Unternehmen & Betrieb

Unternehmen & Betrieb

Ihr Notar wird Ihnen aufgrund seiner Erfahrung bei der Beantwortung Ihrer unternehmensbezogenen rechtlichen Fragen eine verlässliche Hilfe sein.