Rheinische Notarkammer
Fortbildung der Notarfachangestellten

Fortbildung der Notarfachangestellten

Die Fortbildung der Notarfachangestellten ist für die Rheinische Notarkammer von großer Bedeutung.

Für die Mitarbeiter der Notare bietet die Rheinische Notarkammer mehrmals jährlich Nachmittagsveranstaltungen zu bestimmten Rechtsthemen an. Ein zweistufiges Fortbildungskonzept sorgt für die berufliche Weiterqualifikation der Notarfachangestellten und ermöglicht so einen Aufstieg bis hin zum Bürovorsteher.

Zweistufiges Fortbildungskonzept

Die Rheinische Notarkammer hat zusammen mit der Notarkammer Koblenz und der Saarländischen Notarkammer ein zweistufiges Fortbildungskonzept entwickelt, das sich in den letzten Jahren bestens bewährt hat. Es besteht aus zwei aufeinander aufbauenden Fortbildungslehrgängen zur/zum Notarfachassistentin/en bzw. zum/zur Notarfachreferentin/en. Die Notarfachangestellten können so immer verantwortungsvollere Tätigkeiten in den Notariaten übernehmen und bis zur/zum Bürovorsteher/in aufsteigen.

Notarfachassistent/in (erste Fortbildungsstufe)

Der Lehrgang findet jährlich innerhalb des ersten Halbjahres statt. Er besteht aus drei dreitägigen Veranstaltungen, die in den Räumlichkeiten der Rheinischen Notarkammer in Köln stattfinden, sowie einer zweitägigen Fortbildungsprüfung.

Die diesjährige Abschlussprüfung für den aktuellen Lehrgang findet voraussichtlich am 15. und 16. Mai 2023 statt. Anmeldefrist (Ausschlussfrist) ist der 13. März 2023.

Beschreibung

Der Lehrgang der ersten Fortbildungsstufe vermittelt Notarfachangestellten vertiefte Kenntnisse in den wichtigsten Bereichen der praktischen Tätigkeit.

Mit dem Bestehen der Prüfung werden Kenntnisse und Erfahrungen nachgewiesen, die zur selbständigen Vorbereitung und Abwicklung der wichtigsten notariellen Angelegenheiten befähigen. Mit Ablegung der Fortbildungsprüfung der ersten Stufe darf die Bezeichnung „Notarfachassistent / Notarfachassistentin“ geführt werden.

Lehrgangsaufbau

1. Wochenkurs:
Grundbuchrecht / Kaufvertragsrecht / Wohnungs- und Teileigentum (dreitägige Vortragsveranstaltung von ca. 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr mit einstündigem Lehrgangstest am Ende des dritten Tages).

2. Wochenkurs:
Übertragungsverträge, Familienrecht / Erbrecht, Vereinsrecht (dreitägige Vortragsveranstaltung mit Lehrgangstest am Ende des dritten Tages).

3. Wochenkurs:
Registeranmeldungen, Gesellschaftsrecht, Kostenrecht (dreitägige Vortragsveranstaltung mit Lehrgangstest am Ende des dritten Tages).

4. Wochenkurs:
Klausurentermin (zweitägige Veranstaltung mit vier Klausuren aus dem in den Vortragsveranstaltungen behandelten Lehrstoff).

Zulassungsvoraussetzungen
  • Bestehen der Abschlussprüfung zum Notarfachangestellten oder zum Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten
  • Zulassung grundsätzlich frühestens zwei Jahren nach Bestehen der Abschlussprüfung bzw. vier Jahre für fachkundige Mitarbeiter eines Anwaltsnotars
  • Teilnahme an mindestens vier notarrelevanten Fortbildungsveranstaltungen (etwa des DAI oder des VDN)
  • Anstellungsverhältnis bei Notar bzw. Anwaltsnotar im Bereich des Rheinischen Notariats
Auswahlkriterien für die Zulassung
  • Note in der Abschlussprüfung
  • Lebensalter
  • Dienstalter
  • Anzahl der bisherigen erfolglosen Bewerbungen
  • Anzahl der besuchten Fortbildungsveranstaltungen

Notarfachreferent/in (zweite Fortbildungsstufe)

Das Fortbildungsprogramm ist anspruchsvoll und umfangreich. Insgesamt dauert der Lehrgang ca. 16 Monate. Er gliedert sich in insgesamt sechs Wochenkurse zu je 40 Unterrichtsstunden. Die Fortbildung schließt nach dem Besuch des Lehrgangs mit einer viertägigen schriftlichen und einer mündlichen Prüfung ab.

Beschreibung

Der darauf aufbauende Lehrgang der zweiten Fortbildungsstufe vermittelt die notwendigen Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrung zur selbständigen Vorbereitung und Abwicklung aller im Notariat anfallenden Tätigkeiten.

Bei Bestehen der Prüfung erwerben die Fachangestellten den angesehenen Titel eines Notarfachreferent bzw. einer Notarfachreferentin, der sie als Experten für alle in der Praxis anfallenden verantwortungsvollen Tätigkeiten ausweist. Das Bestehen dieser Prüfung ist üblicherweise Voraussetzung für eine Tätigkeit als Bürovorsteherin bzw. Bürovorsteher.

Lehrgangsaufbau

1. Wochenkurs:

  • BGB – Allgemeiner Teil
  • Schuldrecht 
  • Grundbuchrecht und materielles Liegenschaftsrecht, 
  • Kaufvertrag und Hinterlegung, 
  • Beurkundungsverfahren
  • notarielles Berufsrecht und Haftungsrisiken

 

2. Wochenkurs:

  • Recht in Abt. II des Grundbuchs
  • Übertragungsverträge
  • Recht der Vormerkung und Rangverhältnisse
  • Zwangsvollstreckungsrecht
  • Verfügungsbeschränkungen
  • Rechte in Abt. III des Grundbuchs

 

3. Wochenkurs: 

  • Wohnungseigentum
  • Bauträgervertrag
  • Erbbaurecht
  • Kostenrecht I

 

4. Wochenkurs:

  • Dienstordnung und Büroorganisation
  • Eherecht
  • Familienrecht 
  • Scheidungsrecht 
  • Steuerrecht 
  • Internationales Privatrecht

 

5. Wochenkurs

  • Gesetzliche Erbfolge und Pflichtteilsrecht 
  • Gewillkürte Erbfolge 
  • Erbauseinandersetzung
  • Erbscheinsverfahren, Testamentsvollstreckerzeugnis, erbschaftssteuerliche Grundzüge
  • Kostenrecht II

 

6. Wochenkurs

  • Kapitalgesellschaftsrecht 
  • Personengesellschaftsrecht
  • Vereinrecht
  • Handelsrecht, Handelsregisteranmeldungen einschl. Verfahrensrecht, 
  • Handels- und gesellschaftsrechtliche Probleme im Liegenschafts- und Erbrecht
Zulassungsvoraussetzungen
  • Zulassung grundsätzlich frühestens zwei Jahre nach Bestehen der Fortbildungsprüfung der ersten Stufe bzw. vier Jahr für fachkundige Mitarbeiter eines Anwaltsnotars.
  • Anstellungsverhältnis bei Notar bzw. Anwaltsnotar im Bereich des Rheinischen Notariats
Auswahlkriterium für die Zulassung

Note im Fortbildungslehrgang der ersten Stufe.

Online-Fortbildung in Kooperation mit dem DAI

Mit der Kooperation für Online-Fortbildungen zwischen der Rheinischen Notarkammer und dem Deutschen Anwaltsinstitut e. V. (DAI) können Kammermitglieder und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu einem ermäßigten Kostenbeitrag auf ein umfassendes eLearning-Angebot zugreifen.

DAI eLearning Center

Das DAI eLearning Center eröffnet mit einem vielfältigen Angebot von unterschiedlichen Formaten und Themen eine praxisorientierte und flexible Art der Fortbildung vom eigenen Schreibtisch aus. Die textbasierten Online-Kurse des Fachinstituts für Notare bieten (angehenden) Notarinnen und Notaren sowie deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine bedarfsgerechte Fortbildung. Ergänzt wird das Angebot durch Mitarbeiter-Module, die interaktiv wichtige Themen des Kanzlei- bzw. Notariatsalltags erläutern.

Vorteile

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Orts- und zeitunabhängig
  • Gewohnt hohe DAI-Qualität
  • Aktuelle und praxisorientierte Inhalte
  • Besondere Formate für Mitarbeiter
Hinweis

Die Online-Kurse sind nicht zur Erfüllung der Pflichtfortbildung für angehende Anwaltsnotare gemäß § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 BNotO geeignet.

Anmeldung

Das eLearning-Angebot wird stetig erweitert und kann über die folgende Internetseite aktuell abgerufen und zu einem ermäßigten Kostenbeitrag für Mitglieder der Rheinischen Notarkammer und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gebucht werden: www.anwaltsinstitut.de/elearning

Bitte wählen Sie im Buchungsprozess den ermäßigten Kostenbeitrag für Mitglieder der Rheinischen Notarkammer. Dieser beträgt für Online-Kurse 79,– Euro und für Mitarbeiter-Module 75,– Euro.